Allgemeine Geschäftsbedingungen

Georg Hartmann Capistrangasse 5/68 1060 Wien ATU38642206 ist der Organisator und ausführender
Produzent von Veranstaltungen im Ateliertheater Burggasse 71 1070 Wien. Im folgenden AGB´s kurz
Organisator genannt. Die Datascroll Eventsupport GmbH, Eggerthgasse 9 A-1060 Wien (nachfolgend Datascroll)
ist mit dem Verkauf der Online Eintrittskarten für Veranstaltungen im Ateliertheater beauftragt. Es gilt
österreichisches Recht. Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher
im Sinne des KschG ist.
Für den Ticketverkauf gelten auch die AGB´s der Datascroll Eventsupport GmbH Fassung vom 25.01.2021:

1. Geltungsbereich

1.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten dem Vertragspartner bekannt gegebenen
AGB.

1.2. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren
Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

1.3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.4. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass
jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Unternehmensgegenstand

2.1 Die Datascroll Eventsupport GmbH, Eggerthgasse 9 A-1060 Wien (nachfolgend Datascroll) ist ein
Ticketerstellservice und betreibt eine Online Plattform (nachfolgend Ticketshop) die es dem Betreiber des
Ateliertheaters (nachfolgend Organisator) ermöglicht Tickets über diese Plattform an den Ticketkäufer zu
vertreiben.
Datascroll wird nur nach erteiltem Auftrag durch den Organisator und ausschließlich im Namen und auf
Rechnung des jeweiligen Organisators tätig.
Alle Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind demzufolge direkt an den
Organisator zu richten. Die Datascroll Eventsupport GmbH haftet somit nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung von Tickets für Events des Organisators.
Zu diesem Zweck beauftragt der Organisator die Datascroll Eventsupport GmbH insbesondere mit
a.) der Erstellung von Tickets an den Ticketkäufer
b.) mit der treuhändischen Einnahme des Kaufpreises für das Ticket zuzüglich allfälliger Gebühren
c.) der Weiterleitung des Kaufpreises für das Ticket an den Organisator
Die Veranstaltungen für welche Tickets erstellt werden, werden von den Organisatorn selbständig organisiert
und eigenverantwortlich durchgeführt.

2.2. Durch Annahme des Vertrages gestattet Datascroll dem Organisator die Nutzung des Ticketshops zu den
angeführten Bedingungen.

3. Vertragspartner des Ticketkaufs

3.1. Mit Eröffnung des Accounts beauftragt der Organisator Datascroll mit dem Verkauf von Tickets der
angelegten Veranstaltungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung und ermöglicht dem Organisator die
Nutzung des Ticketshops auf Basis der jeweils gültigen AGB.

3.2. Vertragspartner des Ticketkaufes sind somit
a.) der Organisator b.) der Ticketkäufer

3.3. Aus diesem Grund ist Datascroll nicht für Qualität, Form und Ablauf der einzelnen Veranstaltung
verantwortlich. Im Falle einer nicht, oder nicht ordentlichen Durchführung einer Veranstaltung besteht daher
von Seiten von Datascroll keine Verpflichtung der Rückvergütung des Ticketpreises oder des Nutzungsentgeltes
gegenüber dem Ticketkäufer!

3.4. Der Organisator hält Datascroll im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltungen
Schad- und Klaglos.

4. Leistungen von Datascroll

4. 1. Datascroll räumt dem Organisator für den Vertragszeitraum die Nutzungsrechte der Online
Plattform ein über die er, im Rahmen der verfügbaren Funktionalität, Tickets zu seinen
eigenverantwortlich organisierten und durchgeführten Veranstaltungen vertreiben kann.

4.2. Der Vertrieb der Tickets an den Endkunden erfolgt nach Einbindung der Ticketshops in die
Website des Organisators entweder direkt über dessen Homepage und/oder das Endkundenportal
von Datascroll (Ticketjet).

4.3. Ist der Organisator mit der Zahlung seiner Leistungen trotz Zahlungsaufforderung länger als 2
Wochen in Verzug, ist Datascroll berechtigt die Leistungen an den Organisator ohne weitere
Benachrichtigung einzustellen.

5. Leistungen des Organisators

5.1. Der Organisator ist verpflichtet sämtliche Angaben zur Leistungserbringung von Datascroll,
insbesondere Zeitpunkt der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung, Anzahl und Preis der verfügbaren
Tickets, etc. zeitgerecht, vollständig und richtig abzubilden.

5.2. Jedwede Haftung von Datascroll aufgrund unvollständiger, mangelhafter oder unrichtiger
Angaben durch den Organisator ist ausgeschlossen.

5.3. Datascroll ist nicht verpflichtet die vom Organisator gemachten Angaben zu überprüfen.

5.4.
Änderungen der Veranstaltungsdaten, insbesondere Ausfall der Veranstaltung, Zeit oder
Ortsänderungen sind vom Organisator unverzüglich in System abzubilden.

5.5. Der Organisator ist verpflichtet seine Zugangsdaten zum Ticketshop nicht an Dritte
weiterzugeben

5.6. Dem Organisator ist es nicht gestattet die Funktionalität der Ticketshops zu verändern oder zu erweitern

6. Leistungen des Endkunden (Ticketkäufer)

6.1. Nach Kauf des Tickets durch den Endkunden kann wird diesem ein elektronisches Ticket
zugesendet, welches er sich downloaden und ausdrucken kann.

6.2 Als Bezahlmöglichkeiten stehen dem Ticketkäufer standardmäßig mehrere, mindestens jedoch
nachfolgende Bezahlarten zur Verfügung: VISA, Mastercard, Sofortüberweisung. Nach Vorgabe des
Organisators können zusätzliche Bezahlarten wie Paypal, EPS, etc. angeboten werden. Die Zahlungsabwicklung
erfolgt in Echtzeit über externe Zahlungsdienstleister wie Unzer, Six, Stripe, etc.

6.3. Jedes Ticket ist mit einem eindeutigen Code versehen.

6.4. Nur dieses Ticket mit dem dazugehörigen Code berechtigt zum Eintritt zur Veranstaltung vor Ort

6.5. Der Endkunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass dieser Code Dritten nicht zugänglich ist und das
iTicket nicht vervielfältigt werden kann

6.6. Der Endkunde haftet für Schäden die aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen

6.7. Der Endkunde stimmt durch den Kauf des Tickets auch den AGB des jeweiligen Organisators zu und verpflichtet sich dessen Hausregeln zu beachten.

7. Nutzungsentgelt

7.1. Ticketshop
7.1.1. Datascroll verrechnet dem Organisator für die Überlassung der Nutzungsrechte des
Online-Ticketshops ein Nutzungsentgelt, welches auf Basis des Brutto Ticketerlöses (Verkaufserlös inklusive
aller gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren) pro verkauftes Ticket berechnet wird.
7.1.2. Datascroll verrechnet dem Organisator für die Abwicklung der Kauftransaktion und Ticketlogistik eine
Bearbeitungsgebühr.
7.1.3. Sofern zwischen Datascroll und dem Organisator schriftlich nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich
die Ticketerlöse stets inklusive aller national gültigen Abgaben, Steuern und Gebühren.
7.1.4. Die Höhe des Nutzungsentgeltes pro Ticket ist im Vertrag zwischen Datascroll und Organisator festgelegt.
7.1.5. Das Nutzungsentgelt des Ticketshops ist unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang des Endkunden
(Rücklastschrift, Reklamation, etc.) Weiters besteht der Entgeltanspruch von Datascroll auch im Falle des
Ausfalles der Veranstaltung, sofern der Endkunde bereits ein Ticket im Ticketshop erworben hat.
7.1.6. Der Organisator beauftragt Datascroll damit, sowohl das vereinbarte Nutzungsentgelt als auch die
Bearbeitungsgebühr beim Ticketkauf an den Ticketkäufer weiter zu verrechnen.
7.1.7. Wird dem Organisator zusätzliches Equipment leihweise überlassen oder durch Datascroll zusätzliche
Dienstleistungen erbracht, werden diese dem Organisator gesondert in Rechnung gestellt.
7.1.8. Datascroll steht es frei, die Höhe des Nutzungsentgeltes frei festzusetzen und gegebenenfalls frei zu
verändern.
7.1.9. Bei bestehenden Verträgen ist eine Preisänderung dem Organisator 4 Wochen vor deren Wirksamkeit
schriftlich ober mittels E-Mail mitzuteilen.
7.1.10. Bei einer Erhöhung des Nutzungsentgeltes hat der Organisator ein gesondertes Kündigungsrecht,
welches er innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Preiserhöhung ausüben kann.
7.1.11. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist vom Organisator nicht gekündigt, gilt die Preisänderung als
vereinbart.

7.2. Gästelistensystem
7.2.1. Das Nutzungsentgelt des Gästelistensystems basiert auf der Anzahl der bereits
angemeldeten Gäste im Gästelistensystem
7.2.2. Sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, berechnet sich die Höhe des Nutzungsentgelts aus einem Fixbetrag pro Gast.

7.3 Customizings
7.3.1. Leistungen die Kunden über die Standardnutzung der Plattform hinaus bei Eventjet bestellen sind nicht in
der Systemnutzung enthalten, sondern werden dem Organisator auf Basis der geleisteten Stunden gesondert
verrechnet. Dies gilt
insbesondere für Sonderprogrammierungen, Schulungen, Consultingdienstleitungen und die Erstellung von
Saalplänen. Als Entgelt gelten die die aktuellen Stundensätze von Eventjet als vereinbart. Diese betragen
aktuell (Stand November 2017) 95,00€ (netto) pro Stunde.

8. Eventausfall/Absagen

8.1. Im Falle des vollständigen oder teilweisen Ausfalls eines Events hat der Organisator dies Eventjet unverzüglich mitzuteilen.

8.2. Bei Absagen eines Events oder bei einem Ausfall eines Events aus anderen Gründen haftet ausschließlich der Organisator für die Erstattung des Ticketpreises an den Ticketkäufer.

8.3. Der Organisator kann Eventjet damit beauftragt die Ticketerlöse in seinem Namen an den Käufer rückzuerstatten, sofern sich die Ticketerlöse noch bei Eventjet befinden. In diesem Fall hat
der Organisator sowohl die bereits entstandenen Kosten der Ticketerstellung als auch die entstehenden Kosten der Rückerstattung der Tickets an Eventjet zu ersetzen.

8.4. Eventjet ist berechtigt die Ticketerlöse so lange einzubehalten, bis der Organisator nachweislich allen Ticketkäufern den Kaufpreis der Tickets inklusive etwaiger Gebühren erstattet hat.

8.5. Kommt der Organisator seiner Verpflichtung der Rückerstattung an den Ticketkäufer nicht oder nicht vollständig nach, ist Eventjet berechtigt die Erstattung der Tickets selbst vorzunehmen, sofern
sich die Ticketerlöse noch bei Eventjet befinden.

8.6. Der Ticketkäufer hat gegenüber Eventjet keinen Anspruch aus Erstattung des Ticketpreises im Falle eines Eventausfalls.

8.7. Der Organisator hat Eventjet im Falle eines Eventausfalls den entstandenen Aufwand zu ersetzen der im Rahmen dessen entsteht. Darüber hinaus verpflichtet sich der Organisator dazu
Eventjet beim Ausfall eines Events Schad und klaglos zu halten.

9. Gutschrift der Ticketerlöse

9.1. Die Ticketerlöse aus dem Verkauf von Tickets an den Endkunden, werden von Datascroll treuhändisch entgegengenommen und einem dem Organisator zugeordneten Konto
gutgeschrieben.

9.2. Soweit im Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, werden dem Organisator die Ticketerlöse, abzüglich folgender Gebühren gutgeschrieben.
9.2.1. Nutzungsentgelt des Ticketshops
9.2.2. Nutzungsentgelt des Gästelistensystems
9.2.3. Allfällige Bearbeitungsgebühren
9.2.4. Entgelt für allfällige über die Nutzung des Ticketshops hinausgehende Dienstleistungen
von Datascroll
9.2.5. Entgelt für die leihweise Überlassung von Equipment
9.2.6. Kostenersatz allfälliger Rückabwicklungen von Transaktionen 9.2.7. Allfälligen
Sicherstellungen

9.3. Die so errechnete Summe wird dem Organisator spätestens 10 Werktage nach dem Event auf dessen Konto überwiesen.

9.4. Wurde dem Organisator Equipment leihweise überlassen, wird bis zur Rückgabe der Leihgeräte eine pauschale Kaution einbehalten. Die Kaution beträgt 200 € pro Scanner, 500
€ pro Netbooks und 1.000 € pro Laptop und 1.000€/Portable Laser-Scanner

9.5. Sofern zwischen Datascroll und dem Organisator schriftlich nichts Anderes vereinbart ist, verstehen sich die Ticketerlöse stets inklusive aller national gültigen Abgaben, Steuern und Gebühren

10. Haftung

10.1. Datascroll stellt dem Auftragnehmer den Ticketshop grundsätzlich 24h pro Tag mit einer Systemverfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt zur Verfügung.

10.2. Ausgenommen davon sind erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Umfang von 30h pro Jahr

10.3. Eine Haftung für Schäden welche durch Systemausfälle innerhalb dieser Toleranz erfolgen ist ausgeschlossen.

10.4. Darüber hinausgehen haftet Datascroll gegenüber dem Organisator nicht für Beeinträchtigungen des
Betriebes in Folge von Ereignissen welche nicht im Einflussbereich von Datascroll liegen, insbesondere höherer
Gewalt und Dienstleistungen welche durch Partnerunternehmen von Datascroll erbracht werden.

10.5. Ebenso haftet Datascroll nicht für die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet, sofern diese für die Vertragserfüllung zwischen Datascroll und dem Organisator erforderlich ist.

10.6. Gegenüber dem Ticketkäufer haftet Datascroll ausschließlich für Schäden die aus einer mangelhaften Erstellung eines Tickets entstehen. Eine darüber hinausgehende Haftung im Bezug auch Form, Art, Qualität und Ablauf einer Veranstaltung ist ausgeschlossen. Allfällige Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises oder Preisminderung sind somit ausschließlich direkt an den Organisator zu richten.

10.7. Generell haftet Datascroll ausschließlich für Schäden welche von Datascroll oder seinen gesetzlichen
Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

11. Rückgabe und/oder Erstattung von Tickets

11.1. Tickets die über das Eventjet Portal online gekauft wurden, können nicht storniert werden.

11.2. Dem Organisator steht es frei auch online gekaufte Tickets aus Kulanzgründen zu stornieren, sofern dies mit Eventjet schriftlich vereinbart wurde.

11.3 Die etwaige Erstattung von Ticketpreisen im Falle einer nicht oder nicht ordentlich durchgeführten Veranstaltung oder im Falle eines Stornos aus Kulanz durch den Organisator, erfolgt
ausschließlich über den Organisator.

12. Missbräuchliche Transaktionen
12.1. Werden Tickets durch missbräuchliche Transaktionen z.B. mit gestohlenen oder manipulierten
Kreditkarten erstellt, ist Datascroll berechtigt den Kaufpreis der missbräuchlichen Transaktionen dem
Organisator zu belasten.

12.2. Werden dem Organisator missbrächliche Transaktionen gemeldet ist dieser verpflichtet die damit
zusammenhängenden Ticketerlöse inklusive der entstandenen Nebenkosten an Datascroll zu refundieren.
Somit haftet der Organisator bei missbräuchlichen Transaktionen gegenüber Datascroll für die vollständige
Erstattung des Kaufpreises zuzüglich der damit verbunden Nebenkosten.

13. Kündigung

13.1. Grundsätzlich wird der Vertrag bei der Annahme durch Datascroll auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

13.2. Beide Seiten haben die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen, jedoch unter der Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit zu kündigen

13.3. Weiters haben die Vertragsparteien die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

13.4. Wichtige Gründe für eine Kündigung durch Datascroll sind:
13.4.1. Wenn der Organisator wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt.
13.4.2. Wenn der
Organisator das Nutzungsentgelt oder Teile davon für den Ticketshop,
das Gästelistensystem oder andere Dienstleistungen von Datascroll trotz schriftlicher Aufforderung länger als
14 Tage schuldet oder mit der Zahlung anderer Dienstleistungen länger als 14 Tage im Verzug ist.
13.4.3. Wenn gegen den Organisator ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.
13.4.4. Wenn der Organisator die Plattform von Datascroll zur Verbreitung pornografischer
oder sittenwidriger Inhalte nutzt.

13.5. Wichtige Gründe für eine Kündigung durch den Organisator sind:
13.5.1. Wenn die zugesagte Systemverfügbarkeit widerholt unterschritten wurde

14. Schlussbestimmung

14.1. Insofern Teile dieser AGB unwirksam werden bleibt die Wirksamkeit der davon nicht betroffenen AGB
unberührt.

14.2. Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des
KschG ist.

14.3. Es gilt österreichisches Recht.

14.4. Die Anwendung des UN Kaufrechts wird ausgeschlossen.